Ein Krankenversicherungskonzept, das immer leistet; im Krankheitsfall und bei Gesundheit! Tarif GS 1

Für Arbeitnehmer - durch die Pauschalleistung - eine Krankenversicherung zum Nulltarif! Für Selbständige - durch die Pauschalleistung - eine Krankenversicherung zum halben Preis!

Die Pauschalleistung

  • tariflich garantierte Leistung
  • Leistung ist ohne Kostennachweis frei verwendbar
  • das Verhältnis von Wachstumswerten- und Substanzwerten
  • steuerfrei

Sie erhalten für jede nach diesem Tarif versicherte Person, für die keine Versicherungsleistungen für das abzurechnende Geschäftsjahr beantragt wurden, im Folgejahr eine Pauschalleistung als Ausgleich für entstandene Aufwendungen.

Tarif GS1

Die Mehrheit unserer GS1-Kunden entscheiden sich regelmäßig für die Pauschalleistung, um entstandene Aufwendungen auszugleichen.

Das persönliche Gesundheitsmanagement

  1. Durch gesundheitsbewusstes Verhalten sind auf die Dauer weniger Arztbesuche erforderlich. Dadurch wiederum entstehen weniger Kosten.
  2. Selbstverständlich kann jeder krank werden, nur sollte er sich entscheiden, ob er bei kleinen Beschwerden auch zum Arzt gehen muß.
  3. Entstehen doch einmal Rechnungen, müssen sie bei der Continentale nicht sofort eingereicht werden. Sie sollten anhand des Vergleichswertes, den Ihnen die Continentale als Service am Ende jeden Kalenderrjahres ermittelt und zur Verfügung stellt, prüfen ob Sie den Betrag nicht lieber von Ihrem persönlichen Gesundheitskonto bezahlen und somit weiterhin die maximale Pauschalleistung erhalten. Die maximale Pauschalleistung beträgt sechs Monatsbeiträge (6/12). Sie wird nach dem 4. leistungsfreien Jahr erreicht.

Der Nutzen!

Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen in der regel einen Zuschuss von 50% des Beitrages. Wenn Sie für gesundheitsbewusstes Verhalten von der Continentale 6/12 der Monatsbeiträge (nach dem 4. Jahr) zurückerhalten, können Sie Ihren eigenen Anteil für diesen Tarif auf sage und schreibe

- 0,00 € -

zurückschrauben!

Ihr Arbeitgeber hat auf die Pauschalleistung keinen Rückzahlungsanspruch.


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